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Wichtige Schritte für unverheiratete Väter vor der Geburt ihres Kindes

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Für werdende Väter, die nicht mit der Kindesmutter verheiratet sind, gibt es einige rechtliche Punkte, die sie vor der Geburt regeln sollten. So können sie sicherstellen, dass sie in allen Angelegenheiten das volle Elternrecht haben.

1. Vaterschaftsanerkennung

Um offiziell als Vater anerkannt zu werden, sollte die Vaterschaft rechtzeitig bestätigt werden. Dies verleiht dem Vater Rechte und Pflichten gegenüber dem Kind. Die Vaterschaftsanerkennung sichert dem Kind außerdem Ansprüche wie eine Waisenrente und Erbansprüche im Falle des Todes des Vaters. Umgekehrt könnte später ein Anspruch des Vaters auf Unterstützung im Alter bestehen, wenn er nicht mehr für sich sorgen kann. Fehlt die Vaterschaftsanerkennung, kann das Recht auf Umgang im Falle einer Trennung schwer durchgesetzt werden, wenn die Mutter dies verweigert.

Wo und wie die Vaterschaftsanerkennung erfolgt: Sie kann bereits vor der Geburt kostenlos beim Standesamt oder Jugendamt vorgenommen werden. Dazu müssen beide Elternteile ihre Ausweise mitbringen. Falls die Anerkennung vor der Geburt stattfindet, wird zusätzlich der Mutterpass benötigt. Eine gerichtliche Feststellung der Vaterschaft ist möglich, falls die Mutter die Zustimmung verweigert.

2. Sorgerechtserklärung

Unverheiratete Eltern sollten auch das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Dieses ermöglicht dem Vater, wichtige Entscheidungen für das Kind mitzutreffen, beispielsweise die Wahl der Schule oder medizinische Angelegenheiten. Alltagsentscheidungen hingegen obliegen dem Elternteil, bei dem das Kind lebt, oder beiden Eltern, wenn sie zusammenwohnen.

Die Sorgerechtserklärung kann ebenfalls kostenfrei beim Jugendamt erfolgen und erfordert die vorherige Anerkennung der Vaterschaft.

3. Nachnamen des Kindes

Falls die Mutter das alleinige Sorgerecht hat, trägt das Kind automatisch ihren Nachnamen. Bei gemeinsamem Sorgerecht entscheiden die Eltern, welchen Nachnamen das Kind erhält. Der Doppelname ist in Deutschland für Kinder aktuell nicht zulässig. Künftig soll das Namensrecht jedoch angepasst werden, sodass ab 2025 auch Doppelnamen für Kinder erlaubt sein könnten, falls die Eltern keinen gemeinsamen Familiennamen führen.

4. Krankenversicherung

Die Wahl der Krankenversicherung hängt von der Versicherungsform der Eltern ab. Wenn beide Elternteile gesetzlich versichert sind, können sie frei wählen, bei wem das Kind beitragsfrei mitversichert wird. Sind die Eltern gemischt versichert (ein Elternteil privat, der andere gesetzlich), kann das Kind ebenfalls beitragsfrei gesetzlich versichert werden. Ist das Kind jedoch bei beiden Elternteilen privat versichert, muss eine beitragspflichtige Krankenversicherung für das Kind abgeschlossen werden.

5. Steuerliche Regelungen

Unverheiratete Eltern verbleiben jeweils in Steuerklasse 1 und reichen getrennte Steuererklärungen ein. Ein wichtiger Vorteil: Auch unverheiratete Paare können den steuerlichen Kinderfreibetrag nutzen und Kinderbetreuungskosten absetzen. Alleinerziehende haben zudem Anspruch auf Steuerklasse 2.

Fazit: Frühzeitige Klärung erspart Stress

Unverheiratete Väter sollten rechtzeitig alle rechtlichen Fragen vor der Geburt des Kindes klären, um ihre Rechte als Vater vollständig zu sichern. Ein gut geplanter Behördengang entlastet und ermöglicht einen entspannteren Start in die gemeinsame Zeit mit dem Kind.